Jahresabschluss 2018 – Berechnung von IRES und IRAP – Erforderliche Unterlagen

Posted by on Mrz 27, 2019 in Allgemein | No Comments
Jahresabschluss 2018 – Berechnung von IRES und IRAP – Erforderliche Unterlagen

 Für die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 ersuchen wir Sie, uns folgende Unterlagen und Informationen zu übermitteln, welche wir für die Berechnung der IRES und der IRAP sowie der latenten Steuern benötigen.

Wir erinnern Sie daran, dass:

  • der Jahresabschluss auch einen Vergleich der Bilanzposten in den beiden letzten Geschäftsjahren (2018 und 2017) umfasst; dabei sind auch etwaige Umgliederungen gegenüber dem Vorjahr hervorzuheben;
  • seit dem Jahr 2016 muss der Jahresabschluss in “ordentlicher” bzw. nicht verkürzter Form auch eine Kassaflussrechnung mit Vorjahresvergleich umfassen;
  • die Satzungen der Gesellschaft können die Möglichkeit vorsehen, die Gesellschafterversammlung, welche den Jahresabschluss genehmigt, binnen 180 (und nicht 120) Tagen nach dem Bilanzstichtag einzuberufen, jedoch nur dann, wenn entweder ein konsolidierter Jahresabschluss erstellt werden muss, oder wenn “besondere Bedürfnisse” im Zusammenhang mit der Struktur oder dem Zweck der Gesellschaft vorliegen (wie etwa ein Rücktritt der Verwalter kurz vor der „ordentlichen“ Fälligkeit für die Gesellschafterversammlung, die Einrichtung von Zweigstellen ohne Anpassung der Verwaltungsstruktur, die Pflichtangaben zu den „wirtschaftlichen Vorteilen“ durch die öffentliche Verwaltung, die Aufwertung der Betriebsgüter ex Gesetz 145/2018 etc.).

1 Jahresabschluss, Anhang und Steuern

1.1 Bewertungskriterien

Die Bewertungskriterien für die Betriebsgüter (Sachanlagen, immaterielles Anlagevermögen, Beteiligungen und Wertpapiere, Lagervorräte, Forderungen/Verbindlichkeiten, laufende und latente Steuern etc.) und etwaige Änderungen gegenüber dem Vorjahr müssen definiert werden.

Sollten zum Bilanzstichtag die Gründe für Abwertungen, die in der Vergangenheit vorgenommen wurden, nicht mehr vorliegen, ist der ursprüngliche Wert wieder auszuweisen.

1.2 Immaterielles Anlagevermögen

Wir benötigen eine Aufstellung des immateriellen Anlagevermögens zum Bilanzstichtag mit Angabe:

  • der Zugänge/Abgänge im Geschäftsjahr und der Abschreibungen mit den entsprechenden Abschreibungssätzen;
  • gegebenenfalls der aktivierten Aufwendungen;
  • gegebenenfalls der Vorauszahlungen an Lieferanten;
  • der Güter, welche in früheren Geschäftsjahren in Anwendung einschlägiger Sonderbestimmungen aufgewertet wurden;
  • und etwaiger Sachverhalte, welche eine Abwertung aufgrund dauerhaften Wertverlustes (z.B. infolge der Markteinführung eines neuen Konkurrenzprodukts) nahelegen.

1.3 Sachanlagen

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • Übersicht der Zugänge und der Abgänge im Geschäftsjahr (Einstandskosten und Abschreibung), samt Fotokopie der Rechnung und/oder der Buchung;
  • Einstandskosten der Güter, für die Wartungs- und Instandhaltungsverträge abgeschlossen wurden;
  • Übersicht der Vorauszahlungen an Lieferanten;
  • Übersicht der aktivierten Eigenleistungen und Aufwendungen;
  • Übersicht etwaiger Sachanlagen, die nach dem Kriterium der sog. “fortgeführten Anschaffungskosten ” (“costo ammortizzato”) ausgewiesen wurden;
  • eine Aufstellung der Güter, welche in früheren Geschäftsjahren in Anwendung einschlägiger Sonderbestimmungen aufgewertet wurden.

Hinsichtlich der Sachanlagen, die im Geschäftsjahr veräußert wurden, muss geprüft werden

  • ob sie in früheren Geschäftsjahren aufgewertet worden waren;
  • bei Veräußerungsgewinnen das Ankaufsdatum (um festzustellen, ob steuerrechtlich eine Aufteilung des Veräußerungsgewinnes auf mehrere Geschäftsjahre möglich ist);
  • und etwaige Sachverhalte, welche eine Abwertung aufgrund dauerhaften Wertverlustes (z.B. geringerer Marktwert eines Assets, Veränderungen in der Verwendung etc.) nahelegen.

Autos

Hier benötigen wir folgende Angaben:

  • PKWs, welche Angestellten oder Verwaltern auch für die private Nutzung überlassen wurden;
  • Und die übrigen PKWs.

Im Hinblick auf die Abgänge im Geschäftsjahr benötigen wir eine Aufstellung der Abschreibungen in den Vorjahren und darüber, welcher Betrag davon steuerrechtlich in Abzug gebracht wurde.

1.4 Beteiligungen, Finanzinstrumente, Staatspapiere, Anleihen etc

Wir benötigen eine Aufstellung der:

  • Staatspapiere, Aktien, Derivate, Anleihen etc. zum 31.12.2018;
  • Wertpapiere und Aktien (Art und Anzahl), die im Geschäftsjahr erworben oder veräußert wurden, samt Datum des An/Verkaufs, Einstands- und Verkaufspreis; anzugeben sind auch etwaige Veränderungen in den Beteiligungen an Investmentfonds etc.;
  • Dividenden, die von nicht ansässigen Tochtergesellschaften und assoziierten Gesellschaften (“collegate”) sowie von Tochtergesellschaften in der EU bezogen wurden;
  • etwaige Abwertungen der Beteiligungen im Jahresabschluss (anzugeben sind etwa die Vermögenslage der betreffenden Gesellschaft zum 31.12.2018, etwaige Niederschriften der Gesellschafterversammlungen im Sinne von Art. 2446 und 2447 (bzw. 2482-bis und ter) ZGB, Unterlagen zu Forderungsverzichten der beteiligten Gesellschaften etc.);
  • für Wertpapiere, die nach dem Kriterium der “fortgeführten Anschaffungskosten” bewertet wurden, die entsprechenden Berechnungen;
  • eine Aufstellung der Finanzanlagen, welche in früheren Geschäftsjahren in Anwendung einschlägiger Sonderbestimmungen aufgewertet wurden.

Im Hinblick auf die Beteiligungen an Tochter- und assoziierten Gesellschaften, die (auch indirekt oder über Treuhandfirmen) gehalten werden, sind anzugeben: Bezeichnung, Sitz, Gesellschaftskapital, Reinvermögen, Gewinn oder Verlust im letzten Geschäftsjahr, buchhalterischer Wert im Jahresabschluss.

Wurden Beteiligungen veräußert, so sind die Daten zum Besitzzeitraum, zum Steuersitz und zur Tätigkeit der betreffenden Gesellschaft anzugeben.

1.5 Lagervorräte

Die Lagervorräte sind zu Einstands- oder Produktionskosten auszuweisen bzw. – falls geringer – zum Marktwert; mögliche Kriterien sind:

  • LIFO und Varianten, FIFO und gewogene Durchschnittskosten für austauschbare Güter;
  • und die anfallenden vertraglich vereinbarten Vergütungen bei unfertigen Leistungen auf Bestellung (mit Angabe etwaiger verlangter und angenommener Erhöhungen im Geschäftsjahr).

Für jede Kategorie von Lagervorräten ist die Differenz zwischen dem Marktwert und den Einstandskosten (falls relevant) anzugeben.

Schließlich ist auch noch der Wert der veralteten Güter und jener Güter mit langsamem Lagerumschlag anzugeben.

1.6 Forderungen und Wertberichtigungen auf Forderungen

Wir benötigen eine Aufstellung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (samt auszustellender Rechnungen), einschließlich jener gegenüber Tochter- und Muttergesellschaften und gegenüber anderen Konzerngesellschaften; folgende  Forderungen sind gesondert auszuweisen:

  • Forderungen, die nach dem Kriterium der “fortgeführten Anschaffungskosten” bewertet wurden, samt den entsprechenden Berechnungen;
  • Forderungen, die pro solvendo abgetreten wurden;
  • Forderungen aus dem Verkauf von Anlagegütern;
  • mit Fälligkeit von über einem Jahr nach dem 31.12.2018;
  • mit Fälligkeit von über 5 Jahren;
  • geringfügige Forderungen (bis zu 5.000,00 Euro für Unternehmen mit Umsatzerlösen von über 000.000,00 Euro, bis zu 2.500,00 Euro für die übrigen Unternehmen), die zum Bilanzstichtag seit mindestens 6 Monaten fällig waren;
  • Forderungen gegenüber Kunden, die einem Insolvenzverfahren (Konkurs, gerichtlicher Ausgleich etc.) oder einem ähnlichen Verfahren (Umschuldungsvereinbarungen etc.) unterliegen.

Auch die Daten zu etwaigen Termingeschäften (“pronti contro termine“) sind uns bitte vorzulegen, und zwar Angaben zur Art des Vertragsgegenstandes, die wichtigsten Vertragsbedingungen und die buchhalterische Abbildung.

Des Weiteren benötigen wird:

  • Die Aufteilung der Forderungen nach geographischen Kriterien;
  • Datum der Ausstellung und der Zahlung bei Rechnungen in Auslandswährung;
  • Die Bewegungen des WB-Fonds für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
  • eine Übersicht auf die Forderungsverluste aus: belegter Uneinbringbarkeit, Insolvenzverfahren etc.

1.7 Zusammensetzung und Bewegungen des  Reinvermögens

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • eine Aufstellung der Zusammensetzung des Reinvermögens und der Zugänge/Abgänge des Geschäftsjahres (Gewinnausschüttungen, sonstige Änderungen in den Rücklagen);
  • eine Aufstellung, in der für jede einzelne Rücklage die Herkunft, der möglichen und der effektiven Verwendungen, in den vorangegangenen Geschäftsjahren;
  • Datum der (erfolgten oder vorgesehenen) Genehmigung des Jahresabschluss 2018 für die beteiligten Gesellschaften.

1.8 Personalkosten, Anzahl der Beschäftigten und TFR

Wir benötigen folgende Daten:

  • durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten, aufgegliedert nach Kategorien: Leitende Angestellte, Angestellte, Arbeiter etc.;
  • Übersicht der Abgrenzungen für das vierzehnte Monatsgehalt und nicht in Anspruch genommene Urlaubstage samt entsprechenden Sozialbeiträgen;

Für den TFR benötigen wir die Zuweisungen und die Verwendungen im Geschäftsjahr, unter Berücksichtigung der Ersatzsteuer auf die Aufwertung des Abfertigungsfonds.

1.9 Rückstellungen

Wir benötigen eine Übersicht:

  • des Fonds für Ruhegeld und Ähnliches (falls ausgewiesen), samt Bewegungen des Geschäftsjahres;
  • etwaiger sonstiger Rückstellungen für Risiken, wie etwa Rückstellungen für Wechselkursrisiken, für regelmäßige Instandhaltungsarbeiten, für Gewährleistungen, samt Bewegungen des Geschäftsjahres;
  • etwaiger Rückstellungen für passive latente Steuern, samt Bewegungen im Geschäftsjahr;
  • und der etwaigen Rückstellung für derivative Finanzinstrumente.

1.10 Differenzen zwischen Handels- und steuerrechtlichem Wert der Güter

Wir benötigen:

  • das Buch der abschreibbaren Güter (um die Übereinstimmung der handels- mit den steuerrechtlichen Abschreibungen zu prüfen);
  • das Buch der Niederschriften der Gesellschafterversammlungen (um die angewandten Bewertungskriterien zu prüfen).

1.11  Passivzinsen

Liegen Gesellschafterfinanzierungen vor, so muss geprüft werden, ob:

  • die Gesellschafter die Finanzierung geleistet oder nur eine Finanzierung Dritter besichert haben;
  • ob die entsprechenden Gesellschafter in diesem Zusammenhang “qualifizierte” Beteiligungen halten (über 25% oder eine de-facto-Kontrolle);
  • ob sog. verbundene Parteien (Familienmitglieder oder Tochtergesellschaften) vorliegen.

1.12 Beziehungen zu Konzerngesellschaften

Unterliegt die Gesellschaft der Leitungs- und Koordinierungsbefugnis einer anderen Gesellschaft, so benötigen wir:

  • den letzten genehmigten Jahresabschluss ebendieser anderen Gesellschaft;
  • und Daten zu etwaigen Geschäftsfällen mit dieser anderen Gesellschaft (wobei anzugeben ist, ob die Geschäftsfälle zur Marktbedingungen durchgeführt wurden oder nicht).

1.13  Weitere relevante Angaben zur Vermögensbilanz

Wir benötigen eine Übersicht der:

  • aktiven und passive Abgrenzungen;
  • Verbindlichkeiten, mit Angabe der Fälligkeit (über 1 Jahr, über 5 Jahre), Informationen zur Aufteilung nach geographischen Kriterien; das Datum der Ausstellung und der Zahlung bei Rechnungen in Auslandswährung; Verbindlichkeiten, die nach dem Kriterium der “fortgeführten Anschaffungskosten” bewertet wurden, samt den  entsprechenden Berechnungen;
  • Gesellschafterfinanzierungen, mit Angabe der Fälligkeit und zur Nachrangigkeit gegenüber anderen Verbindlichkeiten;
  • Vermögen und Finanzierungen für bestimmte Sonderzwecke;
  • Geleaste Güter (Mit einer Abschrift des Leasingvertrags oder mit den übrigen Informationen, die B. aus den Rückzahlungsplänen oder aus Mitteilungen der Leasinggesellschaft entnommen werden können: Barwert der noch ausstehenden Raten, implizite Passivzinsen, Wert, zu dem die betreffenden Güter ausgewiesen würden, wenn sie als Anlagegüter verbucht worden wären etc.);
  • Gesamtbetrag der Verpflichtungen, Sicherheiten und potentiellen Passiva, die in der Bilanz nicht ausgewiesen sind, mit Angabe der Art der geleisteten Sicherheiten;
  • Verpflichtungen im Hinblick auf Ruhegeld und Ähnliches, sowie Verpflichtungen gegenüber Tochter- und Muttergesellschaften, assoziierten Unternehmen und Gesellschaften mit gleicher Muttergesellschaft sind gesondert auszuweisen;
  • Rückzahlungspläne von etwaigen Obligationen, Darlehen und “Sabatini”-Finanzierungen;
  • Ausgegebene Finanzinstrumente (Merkmale, Rechte der Inhaber, Aufstellung der wesentlichen Geschäftsfälle, die mit der diesen Instrumenten verbunden sind);
  • Aktive und passive Derivate (Merkmale, Verträge etc.);
  • Behängende Gerichtsverfahren;
  • Forderungen und Verbindlichkeiten mit Fälligkeitsdaten;
  • Steuerguthaben aus Begünstigungen, die im Jahr 2018 verwendet wurden oder die in späteren Jahren verwendet werden können

1.14  Weitere relevante Angaben zur G + V

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • Aktivzinsen (einschließlich Verzugszinsen);
  • Passivzinsen (einschließlich Verzugszinsen) und sonstige Finanzaufwendungen (gegenüber Banken, aus Darlehen, Obligationen etc.);
  • Betriebskostenzuschüsse, Kapitalbeiträge, gemischte Beiträge im Geschäftsjahr 2018;
  • Dienstleistungen und (sonstige) Gemeinkosten;
  • Ehemals außerordentliche Erträge und Aufwendungen (“sopravvenienze attive” bzw. “passive”) und Bilanzposten, unter dem sie ausgewiesen wurden;
  • Steuern und Gebühren (IMU bzw. GIS, Registersteuer, Steuerstrafen – auch aus freiwilliger Berichtigung etc. gegebenenfalls Angabe der nicht entrichteten Strafen);
  • Werbegeschenke und Repräsentatonsaufwand;
  • Telefonspesen;
  • Aufwendungen für Kraftfahrzeuge;
  • Freiwillige Zuwendungen mit Bestätigung der Rechtspersönlichkeit der Begünstigten;
  • Vergütungen, Vorschüsse und Forderungen an bzw. gegenüber Verwaltungs- und Aufsichtsräten und dem Rechnungsprüfer; Datum der Zahlung;
  • Instandhaltungsarbeiten (für die Berechnung des entsprechenden Limits);
  • Einkünfte aus Geschäftsbeziehungen mit “Steuerparadiesen”;
  • Aufwendungen und Erträge (z.B. Mieten) aus Immobilien, die für Wohnzwecke bestimmt sind.

1.15 Sonstige Informationen

Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • Beschreibung etwaiger wichtiger Ereignisse nach dem Bilanzstichtag;
  • Bezeichnung und Rechtssitz des Unternehmens, das den konsolidierten Jahresabschluss der größten Unternehmensgruppe erstellt, welcher die Gesellschaft zuzurechnen ist, sowie der Ort, an dem dieser Jahresabschluss aufliegt;
  • Bezeichnung und Rechtssitz des Unternehmens, das den konsolidierten Jahresabschluss der kleinsten Unternehmensgruppe erstellt, welcher die Gesellschaft zuzurechnen ist, sowie der Ort, an dem dieser Jahresabschluss aufliegt;
  • Informationen zum fair value der gehaltenen Finanzinstrumente ex 2427-bis ZGB.;
  • Betrag und Art von Erträgen und Aufwendungen mit außergewöhnlicher Größe oder Auswirkung auf den Jahresabschluss.

2 Lagebericht

Es handelt sich dabei um einen Bericht der Verwalter über:

  • die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und die Geschäftsentwicklung im Jahr 2018 (sowohl in der Gesamtheit als auch in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen und auch im Hinblick auf Tochtergesellschaften), mit besonderer Berücksichtigung von Erträgen, Aufwendungen und Investitionen; erforderlich sind auch Angaben zu Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr;
  • die Beziehungen zu Tochter- und Muttergesellschaften, assoziierten Unternehmen und Gesellschaften mit gleicher Muttergesellschaft; anzugeben sind Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres;
  • die Beziehungen zur Gesellschaft, welche die Leitungs- und Koordinierungsbefugnis ausübt, zu den anderen Gesellschaften, die der Leitungs- und Koordinierungsbefugnis derselben Gesellschaft unterliegen, und die Auswirkungen auf das Ergebnis des Geschäftsjahres;
  • die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2019.

3 Sonstige erforderliche Unterlagen (Bescheinigungen. meldeamtliche Daten etc.)

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen (wenn sie uns nicht bereits vorgelegt wurden):

  • Liste der Verwalter und Aufsichtsräte mit Geburtsdatum, Anschrift etc.;
  • Liste der Gesellschafter zum Zeitpunkt der Genehmigung des Jahresabschluss zum 31.12.2017 und etwaige Veränderungen seit jenem Datum;
  • Bestätigungen der getätigten Steuereinbehalte durch Dritte, der bezogenen Dividenden etc.;
  • Steuerzahlungen seit dem 1.1.2018 (Vordrucke F24 auch mit Nullsaldo, F23 etc.).

Quelle: Koiné